Was ist eine Tagespflege?
Was ist ein Pflegegrad und wie bekomme ich ihn?
Ein Pflegegrad beschreibt den Umfang der Pflegebedürftigkeit. Er reicht von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Danach prüft der Medizinische Dienst (MD) die Selbstständigkeit und erstellt ein Gutachten.
Wer zahlt die Pflege?
Die Pflegekasse übernimmt – abhängig vom Pflegegrad – bestimmte Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen, Tages- und Kurzzeitpflege, stationäre Pflege). Nicht abgedeckte Kosten müssen privat oder durch Sozialhilfe („Hilfe zur Pflege“) getragen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld: Wird an pflegebedürftige Menschen gezahlt, die von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.
Sachleistungen: Werden direkt an einen Pflegedienst gezahlt, wenn professionelle Pflegekräfte die Versorgung übernehmen.
Man kann beide Leistungen auch kombinieren.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf 125 € monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Beispiele: Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter, Betreuung, Fahrdienste oder Verpflegung in der Tagespflege.
Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?
Pflegegeld für die erbrachte Pflege
Verhinderungspflege (bis zu 1.612 € pro Jahr, wenn Angehörige vertreten werden müssen)
Renten- und Unfallversicherung für pflegende Angehörige
Kostenlose Pflegekurse
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege bedeutet eine vorübergehende stationäre Pflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Angehörige Urlaub machen. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 € pro Jahr (ab Pflegegrad 2).
Was ist Verhinderungspflege?
Wenn pflegende Angehörige krank oder im Urlaub sind, können Pflegebedürftige durch andere Personen oder Dienste versorgt werden. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 1.612 € pro Jahr.
Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig nutzen?
Ja. Viele Leistungen sind kombinierbar: Pflegegeld, Sachleistungen, Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Dadurch entsteht ein flexibles Unterstützungsnetz.
Was passiert, wenn das Geld der Pflegekasse nicht reicht?
Dann müssen die Mehrkosten privat gezahlt werden. Reicht das Einkommen nicht, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden.