Kurzzeit- & Verhinderungspflege – Entlastung für Angehörige
Verhinderungspflege: springt ein, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt (Urlaub, Krankheit, Termine). Versorgung zu Hause oder teilstationär.
Kurzzeitpflege: vorübergehende stationäre Pflege im Heim (z. B. nach Krankenhausaufenthalt, Krisen, Reha der Angehörigen).
Wer hat Anspruch?
Ab Pflegegrad 2 (PG 1: nur Entlastungsbetrag 125 €).
Verhinderungspflege: zuvor 6 Monate häusliche Pflege durch eine Pflegeperson (Vorpflegezeit).
Dauer & Budgets (pro Kalenderjahr)
Verhinderungspflege: bis 6 Wochen, Budget 1.612 €
→ kann um bis zu 806 € aus Kurzzeitpflege aufgestockt werden (max. 2.418 €).
Kurzzeitpflege: bis 8 Wochen, Budget 1.774 €
→ kann um bis zu 1.612 € aus Verhinderungspflege aufgestockt werden (max. 3.386 €).
Pflegegeld: ruht bei Kurzzeitpflege (wird i. d. R. zur Hälfte weitergezahlt) und wird bei Verhinderungspflege anteilig weitergezahlt (je nach Dauer).
Entlastungsbetrag 125 €: kann für Eigenanteile/Zusatzkosten (z. B. Unterkunft/Verpflegung, Fahrten) eingesetzt werden.
Kombinationen – so nutzt du die Töpfe clever
Erst prüfen: Was wird gebraucht? Ersatz zu Hause → Verhinderungspflege. Erholung/Übergang im Heim → Kurzzeitpflege.
Topf-Transfer:
Mehr Bedarf zu Hause? +806 € auf Verhinderungspflege übertragen.
Mehr Bedarf im Heim? +1.612 € auf Kurzzeitpflege übertragen.
Mit Tages-/Nachtpflege, Sachleistungen und Pflegegeld kombinierbar.
Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege im selben Jahr nutzbar.
Beispielrechnungen
Beispiel 1 (Verhinderungspflege, PG 3):
10 Tage Ersatzpflege zu Hause durch Pflegedienst = 1.000 € → komplett aus 1.612 € Topf zahlbar.
Rest: 612 € (optional +806 € aus Kurzzeitpflege übertragbar).
Beispiel 2 (Kurzzeitpflege, PG 4):
21 Tage im Heim, Einrichtung berechnet 3.000 € pflegebedingte Kosten.
→ 1.774 € Kurzzeitpflege + 1.226 € aus Verhinderungspflege (von 1.612 € möglich) = gedeckt.
Unterkunft/Verpflegung ggf. über 125 € Entlastungsbetrag mitfinanzieren.
Checkliste für den Antrag
Pflegegradbescheid (ab PG 2)
Nachweis Vorpflegezeit (für Verhinderungspflege)
Kostenvoranschlag/Platzbestätigung der Einrichtung (Kurzzeitpflege)
Abrechnungspfad klären: Pflegekasse direkt vs. Erstattung
Entlastungsbetrag einplanen
FAQ kurz & knackig
Zahlt die Kasse Fahrtkosten? Bei Verhinderungspflege ja, wenn im Rahmen der Leistung; bei Kurzzeitpflege eher nicht – Einrichtung erfragen.
Angehörige als Ersatzpflege? Möglich; Erstattung je nach Verwandtschaftsgrad begrenzt (Aufwandsentschädigung + nachgewiesene Kosten).
Unverbrauchtes Budget übertragbar? Ja, innerhalb des Jahres zwischen den beiden Töpfen (Grenzen s. o.), nicht ins nächste Jahr.