Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Pflegeleistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung)
Pflegegrad (PG): Anspruch auf Leistungen richtet sich nach dem zuerkannten Pflegegrad (1–5).
Leistungen:
Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige)
Pflegesachleistungen (durch ambulante Dienste)
Kombinationsleistungen
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Schwerbehindertenausweis (SGB IX)
Viele Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben gleichzeitig einen Schwerbehindertenausweis.
Vorteile:
Steuerliche Erleichterungen
Nachteilsausgleiche (z. B. Parkerleichterungen, Fahrpreisermäßigungen, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub)
ggf. höherer Anspruch auf Leistungen bei Teilhabe
Hilfe zur Pflege (Sozialamt, SGB XII)
Wenn Pflegekosten nicht durch die Pflegeversicherung oder Einkommen/Vermögen gedeckt werden können.
Leistungen:
Übernahme ungedeckter Pflegekosten (z. B. Heimunterbringung, Pflegehilfen)
Anspruch besteht einkommens- und vermögensabhängig („nachrangig“ gegenüber SGB XI).
Persönliches Budget (SGB IX)
Für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf, die mehr Selbstbestimmung wollen.
Statt Sachleistungen (z. B. Pflegedienst) gibt es eine monatliche Geldleistung, mit der Betroffene selbst ihre Assistenzkräfte bezahlen können.
Besonders interessant für pflegende Eltern, die eigenständig Hilfe einkaufen und flexibel gestalten wollen.
Kombinationen & Besonderheiten
Leistungen aus SGB XI, SGB XII und SGB IX können sich ergänzen.
Beispiel:
Pflegegeld aus der Pflegeversicherung
zusätzlich Hilfe zur Pflege, wenn Kosten höher sind
persönliches Budget für Assistenzleistungen im Alltag
Wichtig: Antragstellung immer schriftlich beim zuständigen Kostenträger (Pflegekasse, Sozialamt, Reha-Träger).