Hausnotruf – Sicherheit auf Knopfdruck

Der Hausnotruf ermöglicht es älteren oder pflegebedürftigen Menschen, im Notfall schnell und unkompliziert Hilfe zu rufen. Über einen kleinen Funksender (meist am Handgelenk oder als Halskette) kann jederzeit ein Notruf ausgelöst werden. Dieser wird an eine 24-Stunden-Notrufzentrale weitergeleitet, die sofort Hilfe organisiert – zum Beispiel Angehörige, Nachbarschaftshilfe oder den Rettungsdienst.

Finanzierung und gesetzliche Grundlage
Pflegeversicherung (SGB XI)

Der Gesetzgeber hat den Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel anerkannt (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Pflegebedürftige mit Pflegegrad können die Kosten bei der Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse übernimmt in der Regel die Grundkosten für den Hausnotruf (meist rund 25–30 € monatlich). Voraussetzung: Der Hausnotruf dient dazu, die häusliche Pflege sicherzustellen und die Selbstständigkeit zu fördern. Antrag: direkt bei der zuständigen Pflegekasse.

Sozialamt (Hilfe zur Pflege, SGB XII)

Wenn keine Pflegeversicherung besteht oder Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, kann das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII) die Kosten übernehmen. Hier erfolgt eine Bedürftigkeitsprüfung (Einkommen & Vermögen).

Eigenleistung

Wer keinen Anspruch über Pflegekasse oder Sozialamt hat, kann den Hausnotruf natürlich auch privat bezahlen. Monatliche Kosten bewegen sich je nach Anbieter zwischen 25 € und 50 €. Manche Anbieter bieten Zusatzleistungen an (z. B. Schlüsselaufbewahrung, Bereitschaftsdienste), die extra berechnet werden.

Vorteile für Pflegebedürftige und Angehörige

Sicherheit im Alltag
Schnelle Hilfe im Notfall
Entlastung für Angehörige
Förderung der Selbstständigkeit, auch bei Alleinlebenden

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