Beratungsgespräche in der Pflege (Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI) sind regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Hausbesuche bei Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die Angehörigen zu unterstützen.

Wenn du Pflegegeld bekommst (auch Kombinationsleistung):

Pflegegrad 2–3: einmal pro Halbjahr (01.01.–30.06. und 01.07.–31.12.).
Pflegegrad 4–5: einmal pro Quartal (Q1, Q2, Q3, Q4).

Wichtig: Bei verpassten Terminen kann das Pflegegeld gekürzt oder pausiert werden.

Ohne Pflegegeld: freiwillig – z. B. bei PG 1 oder wenn du nur Pflegesachleistungen nutzt (Anspruch: 1× pro Halbjahr).

Form: Hausbesuch; auf Wunsch darf jeder zweite Termin per Video stattfinden (der erste und jede zweite Folge vor Ort), aktuell befristet bis 31.03.2027.

← Zurück zu pflege2go.de