Auswandern mit Pflegegrad, Pflegegeld außerhalb der EU

Wer mit einem anerkannten Pflegegrad darüber nachdenkt, seinen Wohnsitz dauerhaft in ein Land außerhalb der Europäischen Union zu verlegen, sollte die Folgen für den Bezug von Pflegegeld genau kennen. Denn im Gegensatz zu EU Ländern gelten hier andere Regeln.

Wichtiger Unterschied:
Zieht man in ein Land außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sowie der Schweiz, entfällt der Anspruch auf Pflegegeld. Die Leistungen der deutschen Pflegeversicherung sind grundsätzlich an das Inland und den europäischen Raum gebunden, deshalb werden Zahlungen im außereuropäischen Ausland nicht weitergeführt.

Das bedeutet konkret:
Pflegegeld entfällt: Nach dem Umzug in ein Drittland besteht kein Anspruch auf Weiterzahlung des Pflegegeldes.

Pflegesachleistungen nicht nutzbar: Auch Sachleistungen wie Pflegedienste oder Hilfsmittel können nicht in Anspruch genommen werden.

Rückkehr nach Deutschland: Wer wieder nach Deutschland zurückkehrt, kann die Leistungen erneut beantragen, sofern der Pflegegrad weiterhin besteht.

Sonderabkommen prüfen: In Einzelfällen können Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und bestimmten Staaten Auswirkungen haben. Eine individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) ist empfehlenswert.

Ein dauerhafter Umzug in ein Land außerhalb der EU hat erhebliche Konsequenzen für Menschen mit Pflegegrad, da das Pflegegeld nicht weitergezahlt wird. Wer diesen Schritt plant, sollte sich frühzeitig umfassend beraten lassen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Auswandern mit Pflegegrad, Pflegegeld innerhalb der EU

Immer mehr Menschen mit Pflegegrad überlegen, ihren Lebensabend im europäischen Ausland zu verbringen, sei es aus familiären, gesundheitlichen oder finanziellen Gründen. Doch was passiert mit dem Pflegegeld, wenn man dauerhaft in ein anderes EU Land zieht?

Die gute Nachricht:
Innerhalb der Europäischen Union bleibt der Anspruch auf Pflegegeld grundsätzlich bestehen. Wer einen anerkannten Pflegegrad in Deutschland hat, kann die Geldleistung auch im EU Ausland, in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sowie in der Schweiz weiter beziehen. Das bedeutet, auch nach dem Umzug ist die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse gesichert.

Wichtige Hinweise für Auswanderer:

Antragstellung: Vor dem Umzug sollte die Pflegekasse frühzeitig informiert werden, damit die Zahlungen auch nach dem Wohnsitzwechsel nahtlos erfolgen.

Pflegesachleistungen: Leistungen wie Pflegedienste oder Sachleistungen sind an das deutsche Pflegesystem gebunden und können im Ausland nicht in Anspruch genommen werden, hier steht ausschließlich das Pflegegeld zur Verfügung.

Nachweispflichten: Auch im Ausland müssen Pflegebedürftige regelmäßige Beratungsnachweise erbringen. In vielen Ländern übernehmen deutsche Wohlfahrtsverbände oder anerkannte Pflegeberater diese Aufgabe, es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Ort passende Stellen zu recherchieren.

Steuern und Sozialversicherung: Je nach Zielland können steuerliche Besonderheiten gelten, eine Beratung vor dem Umzug ist sinnvoll, um Überraschungen zu vermeiden.

Ein Umzug ins EU Ausland ist mit Pflegegrad möglich und das Pflegegeld bleibt erhalten, dennoch sollten Betroffene sich gut vorbereiten und frühzeitig klären, welche Unterstützungsangebote vor Ort verfügbar sind.

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