Leistungen mit Pflegegrad – mehr als nur Pflegegeld

Leistungen mit Pflegegrad – mehr als nur Pflegegeld

Mit einem anerkannten Pflegegrad können Ihnen zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung zustehen. Welche Leistungen Sie nutzen können, hängt unter anderem vom Pflegegrad und davon ab, ob die Pflege zuhause oder stationär erfolgt.

Bei häuslicher Pflege mit Pflegegrad 1–5

Entlastungsbetrag: bis zu 131 € monatlich für anerkannte Unterstützungs- und Entlastungsangebote.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich, beispielsweise für Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.

Technische Pflegehilfsmittel: beispielsweise Pflegebett oder Hausnotruf; je nach Hilfsmittel gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Kostenregelungen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme, beispielsweise für einen barrierearmen Badumbau.

Außerdem können unter anderem Pflegeberatung, Pflegekurse und weitere Beratungsangebote genutzt werden.

Zusätzliche Leistungen ab Pflegegrad 2

Dazu gehören Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden sowie Tages- und Nachtpflege.

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung. Im Jahr 2026 beträgt dieser bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr und kann – unter den jeweiligen Voraussetzungen – flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden.

Für pflegende Angehörige

Je nach persönlicher Situation kommen unter anderem Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit und Familienpflegezeit sowie eine soziale Absicherung der Pflegeperson infrage. Das Pflegeunterstützungsgeld kann bei einer akut auftretenden Pflegesituation grundsätzlich für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und pflegebedürftiger naher Person gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

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